Panik oder Pflicht? Der neue Widerrufsbutton im Internet
Pünktlich zum Sommer sorgt ein neues Gesetz für Veränderungen im Online-Handel: Ab 19.06.2026 ist ein verpflichtender Widerrufsbutton für Online-Geschäfte nötig. Für viele Reisebüros mit eigener Webseite bedeutet das im ersten Moment: Schweißperlen auf der Stirn.
Wer kann mir das schnell programmieren? Drohen Abmahnungen? Welche rechtlichen Veränderungen kommen als nächstes?
Die gute Nachricht für Touristiker: Für reine Reisewebseiten und die Vermittlung von Pauschalreisen oder Flügen gilt diese spezifische Button-Pflicht in der Regel nicht, da das klassische Widerrufsrecht im Reiserecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) ausgeschlossen ist.
Die noch bessere Nachricht für Reisebüros mit onlineweg Webseite: Wir behalten für alle zentral eingebundenen Inhalte rechtliche Vorgaben für Sie immer im Auge und setzen diese bei Bedarf auf Ihrer Webseite um! Denn Hand aufs Herz: Am effektivsten sind wir doch, wenn jeder sich um sein Kerngeschäft kümmern kann.
Sie nutzen noch keine onlineweg Partnerseite? Lassen Sie uns unverbindlich über die Möglichkeiten für Ihr Reisebüro sprechen: www.onlineweg.info/kontakt